AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ideenreich GbR

Vertrag kommt von vertragen!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PERSONALBERATUNG

§1 Allgemeines

Die Tätigkeit der ideenreich GbR umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen sowie die betriebswirtschaftliche Beratung. Die ideenreich GbR berät den Auftraggeber, führt die Recherche im Bewerberpool der Datenbank durch, recherchiert über Netzwerkpartner, über die offen zugänglichen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit.
Die ideenreich GbR unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und die Teilnahme am Vorstellungsgespräch.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die ideenreich GbR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die ideenreich GbR in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung der ideenreich GbR maßgebend. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber der ideenreich GbR gegenüber abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§2 Begründung eines Vertrages

Ein Dienstleistungsvertrag mit der ideenreich GbR kann schriftlich als auch fernmündlich geschlossen werden.

§ 3 Durchführung des Vertrages

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ideenreich GbR alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten oder Informationen – beispielsweise Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile – zur Verfügung zu stellen, oder dafür Sorge zu tragen, dass die ideenreich GbR diese erstellen kann. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, innerhalb von maximal 3 Werktagen eine Rückmeldung zu einem vorgeschlagenen Kandidaten zu geben und den Recruitingprozess nicht unnötig zu verzögern. Der Auftrag ist erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis (Arbeits- oder Dienstvertrag) zwischen dem vermittelten Bewerber und dem Auftraggeber, beziehungsweise einem dem Auftraggeber in wirtschaftlichem oder juristischem Zusammenhang stehenden Partner-, Tochter- oder Muttergesellschaft zustande kommt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ideenreich GbR unverzüglich eine mit dem vermittelten Bewerber getroffene Vereinbarung anzuzeigen und in Kopie zu übersenden.

§ 4 Honorarbestimmungen

Für die Vermittlung von Personal erhält die ideenreich GbR ein Honorar in Höhe von 27-30% des Bruttojahreseinkommens (je nach Gestaltung des Suchauftrags) inklusive aller Prämien- und Sonderzahlungen des jeweiligen vermittelten Arbeitnehmers. Ein auch zur privaten Nutzung überlassenes KFZ addieren wir mit 7.500 EUR zum Gesamtjahresbrutto hinzu, wenn eine entsprechende Regelung dieses im Arbeitsvertrag vorsieht. Der Provisionsanspruch wird mit Zustandekommen des Arbeits- oder Dienstvertrages mit dem Kandidaten fällig.
Für rein auf Erfolgsbasis geschlossene Verträge berechnet die ideenreich GbR eine Aufwandspauschale von 2.500 Euro, die im Besetzungsfall mit dem fälligen Honorar verrechnet wird.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn ein von der ideenreich GbR vorgeschlagener Bewerber sich unabhängig vom Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber bewirbt und ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und Bewerber begründet wird, es sei denn, der Auftraggeber zeigt die Bewerbung der ideenreich GbR unverzüglich (innerhalb 24 Stunden) an.

§ 5 Haftung

Die von der ideenreich GbR zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers beziehungsweise Dritter. Eine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann nicht übernommen werden.
Die ideenreich GbR übernimmt keine Haftung dafür, dass ein empfohlener Kandidat alle vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt. Eine übrige Haftung der ideenreich GbR wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 6 Beendigung des Vertrages

Ein mit der ideenreich GbR geschlossener Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende beendet werden. Bis zur Beendigung des Vertrages sind der ideenreich GbR die bis dahin angefallenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
Sollte das Vertragsverhältnis aufgrund der Kündigung des Auftraggebers beendet werden, so entsteht der Provisionsanspruch gemäß § 3 auch, wenn der vorgeschlagene Bewerber innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses eingestellt wird oder in ein mit dem Auftraggeber rechtlich verbundenes Unternehmen vermittelt wird.

§ 7 Verschwiegenheit der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien verpflichten sich zum Stillschweigen über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber erhalten.
Die ideenreich GbR wird die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leer.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Im Falle einer unwirksamen Bestimmung wird diese durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung hinsichtlich des verfolgten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecks möglichst nahekommt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – UNTERNEHMENS- / EINZELBERATUNG

§ 1 Allgemeines

Die Tätigkeiten der ideenreich GbR umfassen die betriebswirtschaftliche Beratung zu den Themen Personalgewinnung, Personalentwicklung, Personalbindung, Organisationsentwicklung, Strategie- und Visionsentwicklung sowie die Unternehmerberatung.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die ideenreich GbR ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die ideenreich GbR in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung der ideenreich GbR maßgebend. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftform -erfordernisses.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber der ideenreich GbR gegenüber abzugeben sind (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§2 Begründung eines Vertrages

Ein Dienstleistungsvertrag mit der ideenreich GbR kann schriftlich als auch fernmündlich geschlossen werden.

§ 3 Durchführung des Vertrages

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ideenreich GbR alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Daten bzw. Zugriff auf Daten oder Informationen – beispielsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen, Unternehmens -planungen, etc. – zur Verfügung zu stellen, oder dafür Sorge zu tragen, dass die ideenreich GbR diese erstellen kann.
Der Auftrag ist erfüllt, wenn ein Abschlussbericht erstellt ist, eine Präsentation der Ergebnisse stattgefunden hat oder beide Parteien einig darüber sind, dass die geschuldete Leistung erbracht wurde.

§ 4 Honorarbestimmungen

Für die Beratung ist das vereinbarte Honorar zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
Für den Fall, dass ein erteilter Auftrag storniert wird, berechnet die ideenreich GbR 80% des Auftragswertes. Erteilt ist ein Auftrag, wenn eine schriftliche oder (fern-) mündliche Zusage erfolgt ist.

§ 5 Haftung

Die ideenreich GbR berät nach bestem Wissen und Gewissen. Die ideenreich GbR übernimmt keine Haftung für mögliche Sach- oder Personenschäden, die im Rahmen der Beratung entstehen.
Eine übrige Haftung der ideenreich GbR wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 6 Beendigung des Vertrages

Ein mit der ideenreich GbR geschlossener Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vierzehn (14) Tagen zum Monatsende beendet werden. Bis zur Beendigung des Vertrages sind die bis dahin alle angefallenen Kosten der ideenreich GbR vom Auftraggeber zu erstatten.
Sollte das Vertragsverhältnis aufgrund der Kündigung des Auftraggebers beendet werden, so entsteht ein Honoraranspruch in Höhe von 80% der noch ausstehenden Honorare für die geplante Restprojektdauer.

§ 7 Verschwiegenheit der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien verpflichten sich zum Stillschweigen über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei erhalten.
Die ideenreich GbR wird die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leer.

§ 9 Instrumente und Werkzeuge

Die ideenreich GbR setzt für bestimmte Anforderungen das Reiss Motivation Profile® und den LINC Personality Profiler ein.
Die ideenreich GbR übernimmt keine Haftung für Auswirkungen aus Erkenntnissen, die mit diesen Werkzeugen gewonnen wurden.
Mit der Nutzung der Werkzeuge erteilt der Nutzer seine Einwilligung, dass die ideenreich GbR die Ergebnisse anonymisiert und zeitlich unbegrenzt speichern und zu Trainings- oder Schulungszwecken nutzen darf.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Alle in der Angebotsphase erarbeiteten Konzepte sind geistiges Eigentum der ideenreich GbR und dürfen vom potenziellen Auftraggeber in keinster Weise für eigene Zwecke genutzt werden.
Eine Zuwiderhandlung berechnet die ideenreich GbR pauschal mit 25.000 Euro.
In der Angebotsphase berechnet die ideenreich GbR ab dem 3. Termin ein Aufwandspauschale von 500 Euro je Berater.
Sollten einzelne Bestimmungen diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung wird diese durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung hinsichtlich des verfolgten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecks möglichst nahekommt.